Verfahren und Whistleblowing-Informationen

Widmann Srl hat gemäß Gesetzesdekret 24/2023 ein internes Meldesystem zur Meldung von Verstößen eingeführt, um es gesetzlich identifizierten Personen zu ermöglichen, Verstöße gegen nationale oder EU-Vorschriften zu melden, die dem öffentlichen Interesse oder der Integrität des Unternehmens schaden könnten und von denen sie in einem öffentlichen oder privaten Arbeitskontext Kenntnis erlangt haben.

Was sieht die Gesetzgebung vor?

In Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 wurde das Gesetzesdekret Nr. 24 vom 10. März 2023 erlassen, das „den Schutz von Personen betrifft, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, sowie Bestimmungen zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen nationale Vorschriften melden“.

Wer kann eine Meldung machen?

Meldungen können von folgenden Personen gemacht werden:

Was kann gemeldet werden?

Es gibt keine vollständige Liste der Straftaten oder Unregelmäßigkeiten, die Gegenstand einer Whistleblower-Maßnahme sein können.

Als relevant gelten Meldungen über Verhaltensweisen , Gefahren, Straftaten oder Unregelmäßigkeiten, die zum Nachteil des öffentlichen Interesses begangen oder versucht wurden.

Gemäß der oben genannten Gesetzgebung muss sich der Bericht auf Verhaltensweisen , Handlungen oder Unterlassungen beziehen, die Folgendes umfassen:

Was darf nicht gemeldet werden?

In jedem Fall muss der Hinweisgeber vor Abgabe einer Meldung einen vernünftigen und begründeten Grund zu der Annahme haben, dass die Informationen hinsichtlich der zu meldenden Verstöße der Wahrheit entsprechen und im Rahmen der geltenden Vorschriften liegen.

Welcher Schutz wird der meldenden Person geboten?

Jeder Bericht ist äußerst vertraulich und wird daher mit höchster Vertraulichkeit und unter vollständiger Einhaltung der geltenden Vorschriften behandelt, einschließlich des Schutzes der personenbezogenen Daten der meldenden Person. In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass es möglich ist, Berichte auch anonym abzugeben.
Die Maßnahmen zum Schutz des Hinweisgebers sind:

1) Verbot von Repressalien: Der Hinweisgeber darf allein für die Meldung keine Repressalien erleiden. Zu den Repressalien gehören:

2) Unterstützungsmaßnahmen: Bei der Nationalen Antikorruptionsbehörde (ANAC) wird eine Liste von Einrichtungen des dritten Sektors geführt, von denen die meldende Person kostenlos Unterstützungsmaßnahmen wie Informationen, Hilfe und Beratung erhalten kann.

3) Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen

Möglichkeit, der ANAC die Vergeltungsmaßnahmen zu melden, denen die meldende Person ausgesetzt war.

Gibt es Erweiterungen des Hinweisgeberschutzes?

Ja. Die Maßnahmen zum Schutz des Hinweisgebers gelten auch für:

Gibt es Fälle, in denen der Schutz verloren geht?

Ja. Wenn festgestellt wird, dass der Hinweisgeber für die Straftaten der Verleumdung oder Beleidigung oder in jedem Fall für die gleichen Straftaten, die mit der Meldung an die Justiz- oder Rechnungsprüfungsbehörde begangen wurden, strafrechtlich haftbar ist, selbst durch ein erstinstanzliches Urteil, oder dass er für den gleichen Titel in Fällen von vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit zivilrechtlich haftbar ist, ist der Schutz nicht gewährleistet und der Hinweisgeber oder Beschwerdeführer wird einer Disziplinarstrafe unterworfen.

Wie werden Berichte verwaltet?

Um den Schutz des „Melders“ und der „gemeldeten Person“ zu maximieren, wurden alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen: Unabhängig davon, ob der „Melder“ sich dafür entscheidet, einen Bericht anonym einzureichen oder nicht, wird die Vertraulichkeit der Identität des Verfassers und des Inhalts des Berichts durch sichere Protokolle und Verschlüsselungstools gewährleistet, die die bereitgestellten personenbezogenen Daten und Informationen schützen. Die Identität des Melders wird niemals ohne dessen Zustimmung preisgegeben, außer in den in der geltenden Gesetzgebung vorgesehenen Fällen. Die derzeit für die Verwaltung der Berichte zuständige Stelle ist Monica Pitzalis.

Interne Meldekanäle

Die Berichterstattung erfolgt schriftlich, mündlich oder nach Vereinbarung.

Die Meldungen werden schriftlich über eine Computeranwendung zur Erfassung und Verwaltung von Meldungen über rechtswidrige Handlungen vorgenommen. Widmann Srl stellt eine Computeranwendung zur Erfassung und Verwaltung von Meldungen über rechtswidrige Handlungen zur Verfügung. Die Plattform ermöglicht die Erstellung, Übermittlung und den Empfang von Meldungen über mutmaßliche rechtswidrige Handlungen sowie die Möglichkeit, vertraulich mit der meldenden Person zu kommunizieren, ohne deren Identität zu kennen. Letztere ist nämlich vom Computersystem getrennt, und die meldende Person kann dank der Verwendung eines vom System generierten eindeutigen Identifikationscodes anonym und anonymisiert über die Computerplattform mit dem ODV „dialogen“. Das System ermöglicht es Ihnen, zu wählen, ob Sie Ihre Identifikationsdaten angeben möchten oder nicht. Die meldende Person kann ihre Identität, auch wenn sie diese zunächst nicht angegeben hat, später angeben, um rechtlichen Schutz zu erhalten.

So erstellen Sie eine Meldung:

  1. Greifen Sie auf den Link https://ourwhisper.it/widmannsrl/new/report zu.

  2. Klicken Sie anschließend auf die Schaltfläche „MISSBRAUCH MELDEN“

  3. An diesem Punkt kann mit dem Bericht fortgefahren werden:

    1. a) Anonym ohne Angabe personenbezogener Daten.

    2. b) Vertraulich, jedoch in jedem Fall unter Wahrung der gesetzlich vorgesehenen Vertraulichkeitsgarantien.

  4. Sobald die Meldemethode festgelegt ist, füllt die meldende Person das Formular aus.

Externer Meldekanal

Die meldende Person kann in folgenden Fällen einen Bericht über den von der ANAC eingerichteten externen Meldekanal einreichen:

Öffentliche Bekanntmachungen

Der Hinweisgeber kann in folgenden Fällen eine öffentliche Bekanntmachung veranlassen:

Verantwortung des Meldenden

Dieses Verfahren berührt nicht die straf- und disziplinarische Haftung des Hinweisgebers. im Falle einer Anzeige wegen bösgläubiger Handlung nach dem Strafgesetzbuch und Art. 2043 des Zivilgesetzbuches.

Sie sind auch eine Quelle der Verantwortung, in disziplinarischen und anderen zuständigen Gremien, jede Form von Missbrauch, wie etwa offensichtlich opportunistische Meldungen und/oder Meldungen, die ausschließlich zum Zweck der Schädigung die denunzierten oder andere Themen, und jede andere Hypothese der missbräuchlichen Nutzung oder vorsätzlichen Instrumentalisierung des diesem Verfahren unterliegenden Instituts.

PHASE 1 - Im Falle eines positiven Ergebnisses der vorläufigen Bewertung der Gültigkeit des Berichts, beginnt der ODV mit der Einleitung interner Kontrollen und Untersuchungen, um zusätzliche Informationen zu sammeln, im Detail die Gültigkeit der gemeldeten Fakten zu prüfen durch direkte Kontrollen oder mit Hilfe von Beratern oder intern qualifizierte Strukturen.

PHASE 2 - Die Verifizierungsphase endet mit der Ausarbeitung eines spezifischen Berichts, der den Kontext formalisiert von Bezugspunkt des Berichts, der normative und prozedurale Bezugsrahmen, die Überprüfungstätigkeiten durchgeführt und die damit verbundenen Ergebnisse/Beobachtungen. Der Bericht schlägt außerdem die zu ergreifenden Maßnahmen im Zusammenhang mit jeder formulierten Beobachtung/Feststellung vor. Bei Meldungen, die Personen betreffen, die über etwaige Disziplinarmaßnahmen entscheiden müssen, Beschwerden oder andere Maßnahmen, beteiligt der ODV unverzüglich den Präsidenten des Verwaltungsrats Direktoren und/oder CEO, um den nachfolgenden Untersuchungsprozess zu koordinieren und festzulegen.

Cookie-Richtlinie

Widmann verwendet funktionale, analytische und Tracking-Cookies (und ähnliche Technologien). Durch Klicken auf 'Akzeptieren' erteilen Sie uns die Zustimmung zur Funktion dieser Cookies.